Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Ecaro

Arbeitgeber müssen einmal pro Quartal die Lohn- und Arbeitszeitdaten Ihrer Beschäftigten melden. Diese Angaben machen sie in den DmfA-Meldungen.

Diese Meldungen können – vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten beantragte – Beitragsermäßigungen ausweisen. Ein Teil dieser Ermäßigungen wird vom LSS geprüft. Dies erfolgt über einen Abgleich mit den Daten, die vom LfA, Forem, dem VDAV oder von Actiris über die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit übermittelt wurden.

Über den Onlinedienst Ecaro können Arbeitgeber und ihre Bevollmächtigten diese Daten einsehen.

In diesem Onlinedienst können Sie:

  • vor dem Versand Ihrer Meldung prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Beitragsermäßigungen bestehen, und
  • nachvollziehen, weshalb das Prüfsystem des LSS gegebenenfalls Fehler angezeigt hat.