Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit
Achtung: Sie haben zur elektronischen Version der Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit nur dann Zugang, wenn Ihr Arbeitgeber mit der elektronischen Version arbeitet.
Damit Sie Leistungen für zeitweilig arbeitslose Arbeitnehmer/innen beziehen können, müssen Sie bei einer Zahlstelle eingetragen sein:
- entweder bei der öffentlichen Zahlstelle (der HfA/CAPAC),
- oder bei der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC oder FGTB).
Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit
Lesen Sie mehr über die vorübergehende Arbeitslosigkeit in den Infoblättern des LFA Neues Fenster.