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Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit

Achtung: Sie haben zur elektronischen Version der Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit nur dann Zugang, wenn Ihr Arbeitgeber mit der elektronischen Version arbeitet.

Damit Sie Leistungen für zeitweilig arbeitslose Arbeitnehmer/innen beziehen können, müssen Sie bei einer Zahlstelle eingetragen sein:

  • entweder bei der öffentlichen Zahlstelle (der HfA/CAPAC),
  • oder bei der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC oder FGTB).

Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit

Lesen Sie mehr über die vorübergehende Arbeitslosigkeit in den Infoblättern des LFA Neues Fenster.