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Coronavirus: Maßnahmen der sozialen Sicherheit

Die verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit bieten Maßnahmen für Unternehmen und Selbständige an, die sich durch den Ausbruch des Coronavirus, sowie die dazugehörige Maßnahmen, in Schwierigkeiten befinden.

Maßnahmen des LSS

Gütlich vereinbarte Tilgung

Leidet Ihr Unternehmen unter den wirtschaftlichen Auswirkungen des Covid-19-Virus und haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen? Sie können einen einvernehmlichen Zahlungsplan beim LSS auf der Seite Einvernehmlicher Zahlungsplan beantragen.

Die Ausnahmeregelungen gelten für Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, folgende Zahlungen zu leisten:

  • die jährlichen Urlaubsbeiträge für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
  • die Sozialversicherungsbeiträge für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2020, für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2021 sowie für das 1. Quartal 2022
  • bestimmten Beitragsänderungen.

Die Pauschalzahlung für nicht eingehaltene Vorschusszahlungen entfällt für die 4 Quartale des Jahres 2020, die 4 Quartale des Jahres 2021 sowie für das 1. Quartal des Jahres 2022.

Maßnahmen des LfA

Vorübergehende Arbeitslosigkeit

Sie können Ihr Personal bis zum 30. Juni 2022 aufgrund von höherer Gewalt vorübergehend arbeitslos melden. Alle aktuellen Meldungen und Dokumente finden Sie auf der Website des LfA Neues Fenster klicken Sie hierzu auf den Banner « Coronavirus : Bestimmungen - FAQ - News ».

Stellen Sie Ihren Antrag auf vorübergehende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich über den Onlinedienst auf der Seite Seite - Szenario 5 - Meldung vorübergehende Arbeitslosigkeit.

Maßnahmen des LISVS

Sind Sie selbstständig und haben durch das Coronavirus Probleme? Dann können Sie folgende Maßnahmen in Anspruch nehmen:

  • Überbrückungsmaßnahmen: eine monatliche finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Arbeit ganz oder teilweise unterbrechen mussten, Sie Ihre selbstständige Tätigkeit notgedrungen in eine zugelassene Tätigkeit umwandeln mussten, oder Sie indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffen sind.
  • Senkung der vorläufigen Sozialbeiträge für das Jahr 2022, wenn ihr Berufseinkommen 2022 unter dem Einkommen 2019 liegt.
  • Befreiung von Beiträgen für hauptberuflich Selbstständige und mithelfende Ehepartner, die ihre Sozialbeiträge nicht zahlen können.
  • Erstattung der von Ihnen und Ihrer Familie verursachten Krankheitskoste, und eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung der Krankenkasse, wenn Sie mindestens 8 Tage arbeitsunfähig sind. Weitere Informationen und Kontakt.

Weitere Informationen und Kontakt

Weitere Details über die Maßnahmen für Selbstständige, wie diese zu beantragen und die zuständige Kontaktpersonen finden Sie auf der Seite Schwierigkeiten infolge des Coronavirus auf der Website des LISVS Neues Fenster.