Sie haben administrative Pflichten gegenüber dem LSS. Diese können Sie einem Erbringer von Sozialdienstleistungen – einem zugelassenen Sozialsekretariat oder Dienstleister – überlassen, der dann Ihre Meldungen vornimmt. Es ist auch möglich, einem Erbringer von Sozialdienstleistungen einen Teil Ihrer Aufgaben anzuvertrauen und einen anderen Teil selbst zu erledigen.
Wie erteilen Sie eine Vollmacht?
- Sie bevollmächtigen einen Erbringer von Sozialdienstleistungen mit dem Onlinedienst Mahis.
- Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) wählen die Dienstleistungen aus, die Sie dem Bevollmächtigten übertragen möchten.
- Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) erstellen eine elektronische Vollmacht.
- Beide Parteien unterzeichnen die Vollmacht mit ihrem elektronischen Personalausweis.
- Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) registrieren die Vollmacht.
Weitere Informationen
Alles, was Sie über Mahis und die Verwaltung von Vollmachten wissen sollten, finden Sie auf den Mahis-Webseiten.
Sehen Sie sich außerdem die Video-Anleitung für die elektronische Vollmacht an (auf Französisch) .