Wie hoch ist die Beitragsermäßigung für Gelegenheitsarbeitnehmer?
für: Arbeitgeber (provinziale und lokale Verwaltungen ausgenommen)
Die Sozialbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) für Gelegenheitsarbeitnehmer werden auf Basis eines Pauschalbetrags berechnet:
- 10,08 Euro/Stunde, wenn der Arbeitnehmer weniger als sechs Stunden arbeitet;
- 60,48 Euro/Tag, wenn der Arbeitnehmer sechs Stunden oder mehr arbeitet.
Diese Pauschalen ersetzen die früheren auf Pauschalen basierenden Systeme Dimona-Full und -Light.
Über wie viel Tage verfügen Sie?
Die Anzahl der Tage, an denen Sie die neuen günstigen Pauschalen anwenden können, ist für Arbeitnehmer auf 50 pro Kalenderjahr und für Arbeitgeber auf 200 pro Kalenderjahr begrenzt. Nach diesem Zeitraum gelten wieder die normalen Beiträge.
Um die günstigen Pauschalen benutzen zu können, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in ihrem Kontingent noch Tage übrig haben.
Weitere Informationen
Alle Informationen über die Regeln für Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe (Kontingent, Kombination mit Studentenstatut...) finden Sie in den Administrativen Anweisungen (auf Französisch)