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Dossier Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit

Was versteht man unter Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit?

Unter Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit versteht man die verschiedenen Formen teilweiser und vollständiger Unterbrechung des Arbeitsvertrags, die im Sanierungsgesetz vom 22.01.1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen vorgesehen sind.

Die Beantragung dieser Unterbrechung beim LfA umfasst immer einen Arbeitgeberteil. Diesen Teil können Sie über den Onlinedienst Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit oder mittels strukturierter Berichte dem LfA übermitteln.

Wann müssen Sie den Onlinedienst benutzen?

Sie können den Arbeitgeberteil des Antrags auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit über den Onlinedienst übermitteln, wenn:

  • ein Arbeitnehmer bei Ihnen schriftlich beantragt hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung des Arbeitsvertrags überzugehen und
  • Sie als Arbeitgeber damit einverstanden sind oder verpflichtet sind, zuzustimmen.

Und dann?

Sie benachrichtigen Ihren Beschäftigten von der Einreichung Ihres Teils des Antrages. Der Beschäftigte kann dann seinen Teil elektronisch mittels des Onlinedienstes Dossier Laufbahnunterbrechun und Zeitkredit für Bürger ausfüllen.

Achtung:

Erst wenn beide Teil des Formulars beim LfA eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet.