Einreichen einer Meldung
für: provinziale und lokale Verwaltungen
Alert
Zusammenfassung
Wie viele Personen können Sie melden?
Über die Portalsite können Sie die Meldung für höchstens 49 Arbeitnehmer in einer Meldung vornehmen.
Wie erhalten Sie Zugriff auf die gesicherten Zonen?
Um Zugriff auf die gesicherten Zonen des Portals zu erhalten, benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort.
Wie wird dieser Zugriff beantragt?
Welche Frist gibt es für die Meldung?
Zurzeit können Sie Ihre DmfAPPL-Originalmeldung für das 4. Quartal 2021 einreichen.
Ihre Meldung für das 4. Quartal 2021 muss das LSS spätestens am 31.01.2022 erreichen.
Mit dem Versand Ihrer DmfAPPL erhalten Sie eine Bestätigung in Form einer PDF-Datei, die in Ihrer e-Box Enterprise hinterlegt wird.
Welche Frist gibt es für die Zahlung?
Die äußerste Frist zur Zahlung des Saldos der für die Quartalsmeldung 4/2021 geschuldeten Beiträge ist am 5. Tag des Monats, der auf den Versand der Monatsrechnung folgt, vorgesehen.
Welche weiteren Informationen sind vor dem Einreichen der Meldung notwendig?
- Unternehmensnummer (BCE).
- Liste der zu meldenden Arbeitnehmer.
- Personenbezogene Angaben der Arbeitnehmer, die sich nicht in der elektronischen Personaldatei befinden: Nationalregisternummer.
- Arbeitsangaben für das betreffende Quartal.
- Lohndaten und Arbeitszeit.
- Für einen Arbeitnehmer anwendbare Sonderbeiträge.
- Angaben für die gesamte Verwaltung:
- Gesamtbetrag der Zahlungen für die außergesetzlichen Pensionen,
- Gesamtbetrag der Gewinnbeteiligungen,
- Gesamtbetrag des doppelten Urlaubsgeldes der Arbeitnehmer,
- Solidaritätsbeitrag für die Benutzung eines Firmenwagens.
- Ermäßigungsangaben pro Arbeitnehmer:
- Ermäßigung(en), für die der Arbeitnehmer in Betracht kommen kann.
- Unter Umständen folgende Angaben:
- Beginndatum des Ermäßigungsanspruchs.
- Ermäßigungsbetrag der Beiträge der Arbeitnehmer für Arbeitnehmer mit Niedriglohn.
- Nationalregisternummer des Arbeitnehmers, der ursprünglich das Anrecht auf die Ermäßigung eröffnet hat.
- Angaben über Niederlassungseinheiten.
Ab dem 4. Quartal 2007 muss jeder Arbeitgeber seine Niederlassungseinheiten in der DmfAPPL-Meldung identifizieren. Jede Verwaltung muss in der diesbezüglich in der Meldung vorgesehenen Zone angeben, in welcher Niederlassungseinheit jeder seiner Arbeitnehmer arbeitet.