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Befreiung Sozialbeiträge Selbständige

Sie sind selbstständig beschäftigt. Ihre finanzielle oder geschäftliche Lage ist vorübergehend schwierig und Sie sind aktuell nicht in der Lage, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen. Sie möchten daher eine Befreiung von Ihren Beiträgen beantragen.

Befreiung von Ihren persönlichen Beiträgen?

  • Stellen Sie einen Antrag (über das Schaltfeld auf dieser Seite).
  • Stellen Sie Ihre vorübergehend schwierige finanzielle oder geschäftliche Lage dar, aufgrund der Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können.

Einen Online-Antrag auf Beitragsbefreiung für selbstständig Beschäftigte können Sie ausschließlich für Ihre persönlichen Beiträge stellen.

Beitragsbefreiung für Ihre Hilfsperson?

Sie möchten die Aufhebung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Sozialbeiträge Ihrer Hilfsperson beantragen? Wenden Sie sich an die Sozialversicherungskasse Ihrer Hilfsperson.

Beitragsbefreiung für einen Verstorbenen, dessen Erbe Sie sind?

Sie sind Erbe eines Selbstständigen und möchten eine Befreiung für die noch ausstehenden Sozialbeiträge des Verstorbenen beantragen? Wenden Sie sich an die Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbstständigen.

Möchten Sie mehr wissen?

Besuchen Sie die Website des LISVS Neues Fenster.