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Befreiung Sozialbeiträge Selbständige

27/01/2022 : Wichtig für Ihren Antrag

  • Steht Ihr Antrag im Zusammenhang mit der Corona-Krise? Prüfen Sie immer die genauen Bedingungen für Ihre Situation auf der Seite Schwierigkeiten infolge des Coronavirus auf der Website des LSS.
  • Um die Bearbeitung Ihrer Akte zu beschleunigen (Anträge aus krisengeschüttelten Sektoren),teilen Sie bitte mailbox-dvr@rsvz-inasti.fgov.be mit, dass Sie einen Online-Antrag eingereicht haben.
  • Technischer Fehler beim Absenden Ihres Antrags? Stellen Sie dann Ihren Antrag über Ihre Sozialversicherungskasse. Diese sendet dann Ihren Antrag mit Anlagen an den Dienst für Beitragsbefreiung des LSS.

Sind Sie als Selbständiger in vorübergehenden finanziellen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten und können Sie daher Ihre Sozialbeiträge nicht bezahlen? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.

Was müssen Sie tun?

  • Stellen Sie einen Antrag.
  • Beschreiben Sie die vorübergehend schwierige finanzielle oder wirtschaftliche Lage, durch die Sie nicht in der Lage sind, Ihre Beiträge zu zahlen.

Mit wem setzen Sie sich in Verbindung?

Online können Sie nur eine Befreiung von Ihren eigenen Sozialbeiträgen als Selbständiger beantragen.

Sie sind selbständig und möchten eine Befreiung für Ihren Gehilfen beantragen

Möchten Sie eine Dispensierung der gesamtschuldnerische Haftung für die Sozialbeiträge Ihres Gehilfen beantragen? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des Gehilfen in Verbindung.

Sie Sind Erbe eines verstorbenen Selbständigen

Sind Sie Erbe eines verstorbenen Selbständigen und möchten Sie eine Befreiung von den Sozialbeiträgen beantragen, die der Verstorbene noch schuldet? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen in Verbindung.

Möchten Sie mehr wissen?

Besuchen Sie die Website des LISVS Neues fenster.