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Spende von menschlichem Körpermaterial: Willenserklärung

Registrieren Sie hier online die Willenserklärung von Bürgern zur Spende von menschlichem Körpermaterial. Die BewohnerInnen Belgiens erklären sich üblicherweise stillschweigend mit der Spende von menschlichem Körpermaterial nach ihrem Tod einverstanden. Wenn sie kein Material spenden möchten, müssen sie Einspruch erheben.

Für einwilligungsfähige Bewohner/-innen Belgiens

Sie können die Willenserklärung zur Spende von menschlichem Körpermaterial von einem Einwohner bzw.einer Einwohnerin Belgiens registrieren lassen, der zwei Voraussetzungen erfüllt:

  • Er/sie ist im Bevölkerungsregister oder seit bereits über sechs Monaten im Ausländerregister eingetragen.
  • Er/sie ist einwilligungsfähig. Oder anders gesagt, er/sie ist in der Lage, seinen bzw. ihren Willen auszudrücken, und besitzt ausreichend Reife zum Treffen einer solchen Entscheidung.

Eine volljährige oder minderjährige Person, die nicht einwilligungsfähig ist, kann zu Lebzeiten durch ihren gesetzlichen Vertreter, Verwalter oder nahen Verwandten Einspruch gegen eine Organ- und Körpermaterialspende erheben lassen.

Als Beamter müssen Sie überprüfen, ob eine minderjährige Person, die selbstständig ihre Willenserklärung registrieren lassen will, in der Lage ist, ihren Willen selbstständig kundzutun. Ist dies nicht der Fall, können Sie ihre Willenserklärung nicht registrieren.

Jederzeit Änderung der Erklärung möglich

Der/die Antragsteller(in) kann seine/ihre Willenserklärung jederzeit ändern oder widerrufen. In diesem Fall werden die Daten in der Datenbank des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt und der Föderalen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte gelöscht. Der Antragsteller erklärt sich dann erneut stillschweigend mit einer Spende einverstanden.

Zu Transplantationszwecken, zur Arzneimittelherstellung oder zu wissenschaftlichen Forschungszwecken

Der/Die Antragsteller/-in kann vier verschiedene Erklärungen registrieren lassen:

  • Der/Die Antragsteller/-in kann angeben, dass er/sie (keine) Organe zu Transplantationszwecken bei Patienten spenden möchte, die auf ein Spenderorgan warten.
  • Der/Die Antragsteller/-in kann angeben, dass er/sie (keine) Körperzellen und Gewebe zu Transplantationszwecken spenden möchte.
  • Der/Die Antragsteller/-in kann angeben, dass er/sie (kein) Körpermaterial spenden möchte, um sie zur Arzneimittelherstellung zu verwenden; Körpermaterial kann beispielsweise als Rohstoff für neuartige Therapien dienen.
  • Der/Die Antragsteller/-in kann angeben, dass er/sie (kein) Körpermaterial zu wissenschaftlichen Forschungszwecken ohne Anwendung bei Menschen spenden möchte. Diese Forschung trägt zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens bei.

Sie möchten mehr wissen?

Haben Sie Fragen zum Zugriff auf den Onlinedienst oder dessen Anwendung? Stellen Sie sie dem Contact Center unter Nummer +23 (0)2 511 51 51 oder per E-Mail an contactcenter@eranova.fgov.be.