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ODEA: vorgezogene Willenserklärung für Euthanasie

Ab dem 1. September 2008 können alle Bürgerinnen und Bürger sich zur Gemeinde begeben, um eine vorgezogene Willenserklärung in Bezug auf die Sterbehilfe registrieren zu lassen, in dem Fall, wo sie ihren Willen nicht mehr äußern können oder für den Fall, dass sie sich in einer Situation befinden, in der in Ausführung des Gesetzes über die Sterbehilfe vom 28. Mai 2002 die Sterbehilfe zur Anwendung kommen könnte.

Die Rechtsvorschriften und Verordnungsbestimmungen sehen vor, dass die vorgezogenen Willenserklärungen mit Bezug auf die Sterbehilfe bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes der Person eingereicht werden, auf die sie sich beziehen.

Über die Anwendung ODEA kann der bezeichnete Gemeindebeamte unmittelbar im Internet und mittels eines gesicherten Zugriffs (elektronischer Personalausweis oder – im Falle höherer Gewalt – ein anderer digitaler Schlüssel) die vorgezogenen Willenserklärungen mit Bezug auf die Sterbehilfe einreichen.

Bei der Enkodierung wird der Zusammenhang der Angaben aufgrund des Nationalregisters der natürlichen Personen überprüft, wobei die Achtung des Privatlebens gewährleistet wird.

Er erhält online die Empfangsbescheinigung der Erklärung Zurück, welche dann einfach gedruckt und dem Erklärenden zur Unterzeichnung übergeben wird.

Die Erklärung kann jederzeit zurückgezogen oder angepasst werden. Die Gültigkeitsdauer der Erklärung ist unbegrenzt.

Bei Fragen zum gesicherten Zugriff und der Verwendung dieser Online Dienst steht Ihnen der Contactcenter gerne zur Verfügung, unter der Nummer +32 (0)2 524 97 97 oder über die Seite Service Center Gesundheit .