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DB2P - die Datenbank Zusatzpensionen

Die Datenbank Zusatzpensionen (DB2P) enthält Angaben über alle belgischen und ausländischen "Pensionen des zweiten Pfeilers". Dabei handelt es sich um Vorteile ergänzend zur gesetzlichen Pension der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten. Die Datenbank wird durch Sigedis verwaltet.

Zielsetzungen

DB2P wurde mit dem Ziel eingerichtet:

  • die Anwendung der Gesetzgebung über Steuern (bzw. steuerähnliche Abgaben) sowie der Sozialgesetzgebung hinsichtlich der Pensionen des zweiten Pfeilers wirksamer kontrollieren zu können;
  • zur Transparenz und Zuverlässigkeit der Zusatzpensionen beizutragen und damit insbesondere auf das zunehmende Bedürfnis der Bürger nach einer besseren Information über die von ihnen erworbenen Pensionsansprüche zu reagieren;
  • Zentralisierung der Daten zu Zusatzpensionen (einfache und multifunktionelle Meldung).

Effiziente soziale und steuerliche Kontrolle

Die DB2P ermöglicht eine effizientere Aufsicht über Sozialversicherungs- und steuerliche (bzw. steuerähnliche) Verpflichtungen auf verschiedenen Ebenen:

  • Kontrolle der Anwendung der 80%-Grenze durch den Fiskus; die gesetzliche und Zusatzpension dürfen zusammen nicht mehr als 80% des letzten Lohns betragen;
  • Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes über die Zusatzpension für Arbeitnehmer (WAP), die freiwillige Zusatzpension für Arbeitnehmer (WAPW), die freiwillige Zusatzpension für Selbstständige (WAPZ), die Zusatzpension für selbstständige Führungskräfte (WAP BL) und die freiwillige Zusatzpension für Selbstständige, die als natürliche Person tätig sind (WAZNP), durch die FSMA;
  • automatische Kontrolle des Sonderbeitrags von 8,86%, der für Arbeitgeberbeiträge zum zweiten Pfeiler berechnet wird, durch das LSS.
  • Kontrolle durch das LSS und das LISVS über die korrekte Erhebung des Sonderbeitrags von 3 % auf den Aufbau einer hohen Zusatzpension (Wijninckx-Beitrag).

Transparente Kommunikation

Die DB2P soll die Transparenz und die Zuverlässigkeit bei Zusatzpensionen in verschiedener Hinsicht fördern.

  • Die Angaben in der Datenbank müssen für Sigedis die Möglichkeit schaffen, die Pensionskarte zu senden, wenn der Träger oder die Pensionseinrichtung dies beantragt und diesbezüglich mit Sigedis eine Vereinbarung trifft.
  • Die Datenbank vereinfacht die politikunterstützende Forschung für Zusatzpensionen.
  • Die Datenbank trägt dazu bei, dass "vergessene" Pensionsansprüche von Arbeitnehmern ermittelt werden, die nicht mehr wissen, ob sie noch eine Zusatzpension aufgebaut haben. Die DB2P schafft jedoch die Möglichkeit, alle Rechte zu identifizieren, sodass ein Pensionsaufbau auch stets zu einer Zusatzpension führt.

DB2P ist die Referenz für Daten zur zweiten Säule der Altersversorgung: Die gesicherten Daten über Zusatzpensionen werden über einfache und multifunktionelle Meldungen in einer Datenbank zentral zusammengeführt.

  • Ab dem 1. Januar 2023 werden - zusätzlich zu den Informationen über den Aufbau von Zusatzpensionen - auch die Informationen zu Auszahlungen an die DB2P gemeldet. Die Meldung an die DB2P ersetzt die Meldung an das Pensionskataster. Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Informationen zu Zusatzpensionen (von der Einrichtung eines Systems bis zur Auszahlung der Leistungen) zentral in DB2P erfasst.
  • Die in der DB2P erfassten Informationen sind multifunktionell und sektorübergreifend und decken den Bedarf aller Nutzer innerhalb des Netzwerks der sozialen Sicherheit sowie innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Verpflichtungen

Die Datenbank bringt Verpflichtungen mit sich, sowohl für den Träger einer Zusatzregelung als auch für die Pensions- oder Solidaritätseinrichtung, die für ihre Umsetzung zuständig ist. Informationen, wie diese Verpflichtungen zu erfüllen sind, finden Sie auf der Website PensionPro.be (auf Französisch) Neues Fenster.