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Öffentlichen Mandatare

Alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen mindestens eine Person ein öffentliches Mandat ausübt, das entlohnt wird oder werden könnte:

  • müssen sich beim LISVS eintragen innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Beitragspflicht kraft des Gesetzes vom 13 Juli 2005. Die Eintragung ist einmalig.
  • Sie müssen auch vor dem 1. Juli jedes Jahres eine Erklärung abgeben.

Jetzt kann auch ein durch Ihre Einrichtung bevollmächtigter Dienstleister oder bevollmächtigtes Sozialsekretariat die Eintragung und Erklärung eingeben.