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Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit

Die elektronische Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit (‚eC3.2‘ oder ‚elektronische C3.2-Karte‘) ist ein gesicherter Onlinedienst, die den Empfängern von Leistungen bei vorübergehender Arbeitslosigkeit bereitsteht. Nutzen Sie den Onlinedienst um Ihre Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit auszufüllen, einzusehen, abzuändern und abzusenden.

Die Ersetzung der papiernen Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit durch einen Datenstrom ermöglicht eine zügigere Datenverarbeitung und mindert das Fehlerrisiko.

Achtung: Sie haben zur elektronischen Version der Kontrollkarte vorübergehende Arbeitslosigkeit nur dann Zugang, wenn Ihr Arbeitgeber mit der elektronischen Version arbeitet.

Um als zeitweilig arbeitsloser Arbeitnehmer Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen zu können, müssen Sie bei einer Zahlstelle eingetragen sein:

  • entweder bei der öffentlichen Zahlstelle (der HfA/CAPAC),
  • oder bei der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC oder FGTB).

Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit

Lesen Sie mehr über die vorübergehende Arbeitslosigkeit in den Infoblättern des LFA Neues Fenster.