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Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit

Über den Onlinedienst ‚Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit‘ kann ein Berufsangehöriger die elektronische Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit eines Bürgers einsehen.

Einsicht

Sie können nur die Kontrollkarten derjenigen Bürgern einsehen, die an die Zahlstelle, bei der Sie arbeiten, angeschlossen sind. Die Suche erfolgt über die Nationalregisternummer des angeschlossenen Bürgers und innerhalb der Grenzen der vom InterUI/OP festgelegten Zuständigkeiten.

Sie können weder Anpassungen an der Kontrollkarte vornehmen, wie etwa Situationen (bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Urlaub etc.) oder Kommentare angeben, noch die Karte versenden.