Urlaub für die Kinderbetreuung

Nehmen Sie in Ihrer Familie ein Pflegekind auf? Dann kommen sie unter bestimmten Voraussetzungen für Betreuungs- und Pflegeelternurlaub in Frage.

Mittels dem Betreuungsurlaub bekommen ein Bundesbeamte und seine Familie die Zeit, um ein zugewiesenes Pflegekind in der Familie aufzunehmen. Dieser Urlaub beträgt zwischen 4 und 6 Wochen, abhängig vom Alter des Kindes.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte haben überdies Anspruch auf Pflegelternurlaub. Dieser Urlaub bietet eine Lösung für bestimmte Verpflichtungen oder Situationen, die mit der Betreuung eines Pflegekindes verbunden sind. Sie haben pro Pflegekind Anspruch auf 6 Tage Pflegeurlaub.