- INASTI - RSVZ
- SPFSS - FODSZ
- SPFSS - FODSZ lead
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Die Lage der selbständigen nahestehenden Hilfsperson
Was können Sie beanspruchen?
Wenn Sie als Selbständiger (nahestehende Hilfsperson) einem Angehörigen Pflegeleistungen erbringen, können Sie in den Genuss gewisser Maβnahmen kommen :
- eine Pauschalzulage während höchstens 12 Monate
- eine Befreiung von der Zahlung der Sozialbeiträge während höchstens 4 Quartale
- die Aufrechterhaltung, unter anderem, der Rentenansprüche.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie müssen immer die folgenden Bedingungen erfüllen :
- Sie unterbrechen Ihre Tätigkeit als Selbständiger (vollständig oder teilweise) während mindestens 1 Monates und höchstens 12 Monate.
- während dieser Unterbrechung erbringen Sie Ihrem Kind mit Behinderung oder einem Angehörigen (Partner, Verwandter oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad oder Haushaltsmitglied), das/der an einer schweren Krankheit leidet oder am Ende seines Lebens (Palliativpflege) ist, Pflegeleistungen.
- Sie sind Selbständiger oder hauptberuflicher Helfer oder mithelfender Ehepartner während der zwei Quartale vor dem Quartal des Anfangs der Unterbrechung und während aller Quartale der Unterbrechung.
- Sie sind in Ordnung bezüglich Ihrer Sozialbeiträge für die zwei Quartale vor dem Quartal des Anfangs der Unterbrechung.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Sozialversicherungskasse vor dem Anfang der Unterbrechung Ihrer Tätigkeit als Selbständiger einreichen.
Dieser Antrag umfasst :
- ein ärztliches Attest im Falle von Palliativpflege und schwerer Krankheit
- eine Erklärung auf Ehre
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialversicherungskasse.
Welche Summe bekomme ich?
Für eine vollständige Unterbrechung von einem Monat erhalten Sie 1.513,57 Euro.
Für einen Monat der teilweisen Unterbrechung erhalten Sie 756,79 Euro.