Gewöhnlicher Urlaub für nicht-selbstständige Künstler

Bezahlung des gewöhnlichen Urlaubsgeldes

Jedes Jahr, zwischen dem 2. Mai und dem 30. Juni, wird Ihr einfaches und doppeltes Urlaubsgeld vom Landesamt für Jahresurlaub (LJU) ausbezahlt. Für weitere Auskünfte bezüglich der genauen Bezahlungsperiode Ihres Urlaubsgeldes melden Sie sich an zu Ihrem Konto über „Mein Urlaubskonto“.

Für Ihre Mitgliedschaft muss Ihr Arbeitgeber nichts unternehmen. Diese geschieht, sobald das LJU die erste Meldung Ihres Arbeitgebers empfängt.

Dem LJU müssen Sie nur Ihre Bankkontonummer übermitteln.

Berechnung des gewöhnlichen Urlaubsgeldes

Das LJU berechnet Ihr Urlaubsgeld und stützt dabei auf die Angaben, die nach Ihrem Statut schwanken.

Wenn Sie als Künstler mit Arbeitsvertrag als Arbeiter arbeiten, berechnet das LJU Ihr Urlaubsgeld und stützt dabei auf den Lohn, den Sie für die Tage empfangen haben, an denen Sie gearbeitet haben, und auf den Fiktivlohn für die Inaktivitätstage (die Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben), mit effektiven Arbeitstagen gleichgestellt werden (als effektive Arbeitstagen betrachtet).

Für weitere Auskünfte bezüglich der Berechnung des gewöhnlichen Urlaubsgeldes für den Künstler mit Arbeitsvertrag als Arbeiter, befragen Sie die Internetsite des LJU.

Schlagen Sie hier auch die Kategorien der Inaktivitätstage, die gleichgestellt werden, nach.

Wenn Sie als Künstler mit Arbeitsvertrag als Angestellter arbeiten, berechnet das LJU Ihr Urlaubsgeld und stützt dabei auf den Lohn, den Sie für die Tage empfangen haben, an denen Sie gearbeitet haben, und auf den Fiktivlohn für die gleichgestellten Inaktivitätstage. Darauf wird hingewiesen, dass die berücksichtigten Inaktivitätstage auf die Kategorien Inaktivitätstage in der Gesetzgebung bezüglich der Angestellten beschränkt werden, und dies um jede Diskriminierung zu vermeiden.

Wenn Sie als nach Arbeitsleistung bezahlter Künstler, also ohne Arbeitsvertrag nach dem Gesetz vom 3. Juli 1978, arbeiten, berechnet das LJU Ihr Urlaubsgeld und stützt dabei nur auf den Lohn, den Sie für die Tage empfangen haben, an denen Sie gearbeitet haben. Es gibt keinen Fiktivlohn für die Inaktivitätstage, denn sie dürfen nicht gleichgestellt werden. Es kommt darauf an, jede Diskriminierung mit den Arbeitnehmern zu vermeiden, die durch einen Arbeitsvertrag verbunden werden müssen.

Sie empfangen den Nettobetrag des Urlaubsgeldes, nach Absatz der Sozial- und Steuerabzüge.

Für weitere Auskünfte bezüglich der Berechnung des gewöhnlichen Urlaubsgeldes für jedes spezifischen Künstlerstatut befragen Sie den Internetsite des LJU.

Wenn Sie eine Simulation des Betrags Ihres Urlaubsgeldes wünschen, melden Sie sich an zu Ihrem Konto über “Mein Urlaubskonto”.

Fiktiver Tageslohn

Wenn Sie als Künstler mit Arbeiter- oder Angestellter Arbeitsvertrag arbeiten, gewährt das LJU Ihnen einen fiktiven Tageslohn für jeden gleischgestellten Inaktivitätstag.

Das LJU bestimmt Ihren durchschnittlichen fiktiven Tageslohn und teilt dabei Ihren Monatslohn in Ihrem Arbeitssystem (Vollzeit oder Kurzzeit) durch die Anzahl Tage, an denen Sie gearbeitet haben. Gibt es keinen Lohn im Urlaubsdienstjahr (d.h. im Jahr, das dem Jahr vorangeht, in dem Sie Ihren Urlaub nehmen), stützt das LJU auf Ihren Lohn des vorigen Jahres oder sogar auf den Lohn von früheren Jahren, wenn nötig.

Für weitere Auskünfte bezüglich der Berechnung des fiktiven Tageslohnes befragen Sie die Site des LJU.

Berechnung der Dauer des gewöhnlichen Urlaubs

Das LJU berechnet die Urlaubstage, die Sie im Verhältnis zu Ihren Arbeitsleistungen während des Urlaubsdienstjahres beanspruchen dürfen. Ihr Arbeitssystem wird auch berücksichtigt. Die als Arbeitsleistungen betrachteten Angaben schwanken jedoch nach Ihrem Statut.

Wenn Sie als Künstler mit Arbeitsvertrag als Arbeiter arbeiten, berechnet das LJU Ihre Urlaubsdauer und stützt dabei auf die Tage, an denen Sie gearbeitet haben, und auf die gleichgestellten Inaktivitätstage.

Wenn Sie als Künstler mit Arbeitsvertrag als Angestellter arbeiten, berechnet das LJU Ihre Urlaubsdauer und stützt dabei auf die Tage, an denen Sie gearbeitet haben, und auf die gleichgestellten Inaktivitätstage. Wie schon erklärt, werden die berücksichtigten Inaktivitätstage auf die Kategorien Inaktivitätstage in der Gesetzgebung bezüglich der Angestellten beschränkt.

Wenn Sie als nach Arbeitsleistung bezahlter Künstler, ohne Arbeitsvertrag nach dem Gesetz vom 3. Juli 1978, arbeiten, berechnet das LJU Ihre Urlaubsdauer und stützt dabei nur auf die Tage, an denen Sie gearbeitet haben. Die Inaktivitätstage werden nicht berücksichtigt.

Sie haben Recht auf maximal 24 Urlaubstage oder 4 Urlaubswochen pro Jahr in einer sechstagewocheregelung oder auf 20 Urlaubstage oder 4 Urlaubswochen in einer Fünftagewocheregelung.

Für weitere Auskünfte bezüglich der allgemeine Berechnungsregeln der Dauer des gewöhnlichen Urlaubs befragen Sie die Site des LJU.

Wenn Sie eine Simulation der Berechnung Ihrer Urlaubstage wünschen, melden Sie sich zu Ihrem Konto über “Mein Urlaubskonto”.