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Vollständige Fernhaltung von der Arbeit während der Schwangerschaft
Kann ich wegen meiner Schwangerschaft vollständig von der Arbeit ferngehalten werden?
Während Ihrer Schwangerschaft (bzw. nach Ihrer Mutterschaftsruhe) können Sie vollständig von der Arbeit ferngehalten werden. Dies ist der Fall, wenn Sie einem Risiko für Ihre Gesundheit bzw. die Gesundheit Ihres Kindes ausgesetzt sind.
In diesem Fall empfangen Sie eine Entschädigung, die mit einem bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttotageslohnes übereinstimmt und von dem Ihre Krankenkasse einen Berufssteuervorabzug abzieht.
Es gibt Bedingungen sowie ein Verfahren, damit Sie eine Entschädigung wegen vollständiger Fernhaltung von der Arbeit beanspruchen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LIKIV.