- SPFSS - FODSZ
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Die soziale Sicherheit in Belgien
Organisation
Bei der Organisation des belgischen Sozialversicherungssystems muss in erster Linie zwischen den 3 Systemen unterschieden werden.
Für das Arbeitnehmersystem - das größte der drei - ist das LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit) die Dachorganisation. Das LASS hebt sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit ein. Die Auszahlung der Beihilfen erfolgt durch Zahlungseinrichtungen, die halbstaatliche Einrichtungen genannt werden. Jeder Zweig der sozialen Sicherheit hat eine spezifische halbstaatliche Einrichtung, und zwar:
- Kindergeld
- LFA : Landesamt für Arbeitsbeschaffung
- FPD : Föderaler Pensionsdienst
- LIVIK : Landesamt für Kranken- und Invaliditätsversicherung
- FEDRIS: Föderalagentur für Berufsrisiken
- LAJU : Landesamt für den Jahresurlaub
Selbstständige sind für 5 Zweige der sozialen Sicherheit versichert (medizinische Versorgung, Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität, Mutterschaftsversicherung, Kindergeld, Pension und Konkurs). Selbstständige schließen sich bei einem Sozialversicherungsfonds für Selbstständige oder der Nationalen Hilfskasse für Sozialversicherungen der Selbstständigen, verwaltet durch das Landesamt für die Sozialversicherung der Selbstständigen (RSVZ) an und bezahlen dort Sozialbeiträge. Sozialversicherungsfonds müssen auch bestimmte Beihilfen ausbezahlen: Kindergeld, Mutterschaftshilfe, Beihilfen im Rahmen der Sozialversicherung im Fall von Konkurs und bedingungslose Pensionen.
Beamte sind entweder Personalmitglieder örtlicher oder provinzialer Behörden oder anderer Verwaltungen. Für die erste Kategorie ist LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit) das übergreifende Organ. Für die restlichen Beamten ist die beschäftigende Behörde selbst für die Einhebung und Auszahlung der Beiträge verantwortlich (mit Ausnahme der Beiträge für medizinische Versorgung, die in die gewöhnliche Arbeitnehmerregelung gelangen).