Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers

Flexibilität seitens der Verwaltung für Arbeitnehmer, für die es wegen finanzieller Probleme nach den Anschlägen schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten

Der Grundsatz, dass Beiträge rechtzeitig zu entrichten sind, wird beibehalten. Arbeitgeber, für die es durch die Anschläge schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten, können sich für einen Zahlungsaufschub an das Landesamt für soziale Sicherheit (LASS) wenden. Das LASS wird einen monatlichen Tilgungsplan vorstellen.

Um einen Tilgungsplan zu erhalten, muss der Arbeitgeber nachstehendes Antragsformular ausfüllen:

Im Teil "Motivation" erläutert er, dass dieser Antrag eine Folge der Anschläge ist. Der Antrag auf einen Tilgungsplan muss er so schnell wie möglich stellen.