- SPFSS - FODSZ
- SPFSS - FODSZ lead
- SPFSS - FODSZ
- SPFSS - FODSZ lead
Beteiligung der sozialen Sicherheit zugunsten von Opfern terroristischer Anschläge
- Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung?
- Wer leistet die Entschädigung der Opfer?
- Status der nationalen Solidarität
- Arbeitsunfall oder Unfall auf dem Arbeitsweg
- Gesundheitspflege (kein Arbeitsunfall)
- Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen auf die Pensionen
- Auswirkungen auf den Jahresurlaub
- Sozialbeiträge der Selbstständigen
- Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers
Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers
Flexibilität seitens der Verwaltung für Arbeitnehmer, für die es wegen finanzieller Probleme nach den Anschlägen schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten
Der Grundsatz, dass Beiträge rechtzeitig zu entrichten sind, wird beibehalten. Arbeitgeber, für die es durch die Anschläge schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten, können sich für einen Zahlungsaufschub an das Landesamt für soziale Sicherheit (LASS) wenden. Das LASS wird einen monatlichen Tilgungsplan vorstellen.
Um einen Tilgungsplan zu erhalten, muss der Arbeitgeber nachstehendes Antragsformular ausfüllen:
Im Teil "Motivation" erläutert er, dass dieser Antrag eine Folge der Anschläge ist. Der Antrag auf einen Tilgungsplan muss er so schnell wie möglich stellen.