Sozialbeiträge der Selbstständigen

Sind Sie ein Selbständiger, der im Fleischsektor tätig ist, z.B. in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie oder im Handel, und haben Sie infolge der Veviba-Krise Schwierigkeiten, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, so stehen Ihnen bestimmte Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.  

Wegen der Veviba-Krise haben die betroffenen Selbständigen die Möglichkeit, die Beitragszahlung für die vier Quartale 2018 zu verschieben, ohne dass sie die anwendbaren Beitragszuschläge von 3% und 7% zu entrichten haben.

Ein Selbständiger, der infolge der Veviba-Krise in Schwierigkeiten gerät, muss bis zum 30. Juni 2018 einen schriftlichen Antrag bei seinerSozialversicherungskasse stellen.

Im Prinzip kann der betroffene Selbstständige auch eine Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung beantragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungskasse.