Eingliederungsrecht

Eingliederungsrecht und das ÖSHZ

Das ÖSHZ einer jeden Gemeinde hat die Aufgabe, denjenigen Personen das Eingliederungsrecht zu gewährleisten, die keine ausreichenden Einkommen haben und die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das ÖSHZ verfügt hierfür über drei Instrumente:

  • Beschäftigung;
  • Eingliederungseinkommen;
  • Individuell gestaltetes Eingliederungsprojekt.

Eine Kombination dieser Instrumente ist ebenfalls möglich.

Um für das Eingliederungsrecht in Frage zu kommen, müssen Sie beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einen entsprechenden Antrag einreichen.

Wie kommt man für das Eingliederungsrecht in Frage?

Um für das Eingliederungsrecht in Frage zu kommen, müssen Sie sechs gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllen.

Das ÖSHZ überprüft beim Einreichen Ihres Antrags, ob die nachfolgend genannten sechs Pflichtbedingungen erfüllt werden.

  1. Staatsangehörigkeit

Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder:

  • Bürger der EU oder Mitglied seiner Familie sein und gleichzeitig eine mindestens dreimonatige Aufenthaltsgenehmigung haben;
  • ein im Melderegister eingetragener Ausländer sein;
  • ein anerkannter Flüchtling sein;
  • staatenlos sein.
  1. Wohnsitz

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Belgien haben und sich legal im Land aufhalten.

  1. Alter

Sie müssen volljährig sein, d. h. mindestens 18 Jahre alt sein. Falls Sie noch nicht volljährig sind, müssen Sie diese Bedingung dennoch erfüllen, falls Sie:

  • minderjährig sind und durch Heirat emanzipiert sind;
  • minderjährig und unverheiratet sind und gleichzeitig für ein oder mehrere Kinder aufkommen müssen;
  • minderjährig und schwanger sind.
  1. Finanzielle Mittel

Sie müssen über nicht ausreichend finanzielle Mittel verfügen und können für die finanziellen Mittel nicht selbst aufkommen.

Um zu überprüfen, dass Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, ist das ÖSHZ gesetzlich verpflichtet, Ihre finanziellen Mittel zu berechnen. Das ÖSHZ wird Sie außerdem auffordern, ihm bestimmte Dokumente und Informationen über den Stand Ihrer finanziellen Mittel zukommen zu lassen.

  1. Arbeitsbereitschaft

Sie müssen zum Arbeiten bereit sein. Laut Gesetz müssen Sie ernsthafte Bemühungen zum Finden einer Arbeit zeigen.

Das ÖSHZ wird Sie auffordern zu beweisen, dass Sie bereit zum Arbeiten sind, außer wenn Sie durch gesundheitliche Gründe oder aus privaten Gründen in Zusammenhang mit Ihrer Situation dazu nicht in der Lage sind. Sie können Ihre Arbeitsbereitschaft nachweisen:

  • anhand einer Registrierung als Arbeitssuchender,
  • durch eine regelmäßige persönliche Arbeitssuche,
  • durch eine positive Einstellung in Bezug auf vom ÖSHZ angebotene Arbeitsangebote,
  • durch die Teilnahme an einem aktiven Arbeitssuchmodul,
  • durch die Teilnahme an einer Zusatzausbildung, usw.

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher oder sonstiger Gründe nicht arbeiten können, müssen Sie diese Gründe dem ÖSHZ mitteilen. Zu gesundheitlichen Gründen zählen beispielsweise: schwere Rückenprobleme, Schwangerschaft, eine Krankheit usw. Sonstige Gründe („Gründe der Rechtsgleichheit“) sind beispielsweise: ein Studium, ein behindertes Kind, das spezielle Pflege benötigt, alleinerziehender Elternteil mit Kleinkindern usw.

Das ÖSHZ wird darüber entscheiden, ob die von Ihnen gegebenen Gründe ausreichen.

  1. Erschöpfung der sozialen Rechte

Um für das Eingliederungsrecht in Frage zu kommen, müssen Sie Ihre Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder eine andere Leistung, die Sie beziehen können, geltend gemacht haben. Das ÖSHZ springt tatsächlich nur als letzte Möglichkeit ein, d. h. nur dann, wenn Sie keine andere mögliche Einkommensquelle haben. Das ÖSHZ kann Sie jederzeit dabei unterstützen, Ihre Ansprüche auf Leistungen, die Sie beziehen können, geltend zu machen.

Welche Vorteile bringt das Eingliederungsrecht?

Mit dem Eingliederungsrecht haben Sie konkret folgende Möglichkeiten:
  • ein Einkommen, das sog. Eingliederungseinkommen, so lange zu beziehen, wie Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen;
  • mit dem ÖSHZ ein nicht nur berufliches, sondern auch soziales Projekt auszuarbeiten;
  • die Unterstützung und Hilfe des ÖSHZ in Anspruch zu nehmen, um eine bezahlte Arbeit zu finden, ein Studium aufzunehmen, eine Ausbildung zu machen usw.