Garantierte Mindestpension für Arbeitnehmer

Was?

Abhängig von der Dauer und der Intensität der Beschäftigung pro Kalenderjahr kann nach bestimmten Kriterien eine Pension auf ein bestimmtes Minimum erhöht werden. In den untenstehenden Beispielen verwenden wir jedes Mal ein strenges und flexibles Kriterium.

Wir betrachten die Laufbahn nur als Arbeitnehmer und die gemischte Laufbahn als Arbeitnehmer und Selbständiger.

Sie haben nur als Arbeitnehmer gearbeitet

Strenges Kriterium

Bedingungen:

  • Sie weisen mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn als Arbeitnehmer nach; und
  • Sie haben jedes Kalenderjahr mindestens 208 VZÄ (Vollzeitäquivalente) gearbeitet.

Berechnung:

Der Betrag garantiertes Minimum für eine vollständige Arbeitnehmerlaufbahn wird mit dem Laufbahnbruch in der Regelung für Arbeitnehmer multipliziert.

Flexibles Kriterium

Bedingungen:

  • Sie weisen mindestens 2/3 einer vollständigen Laufbahn als Arbeitnehmer nach; und
  • Sie haben jedes Kalenderjahr mindestens 156 VZÄ (Vollzeitäquivalente) gearbeitet.

Berechnung:
Der Betrag garantiertes Minimum für eine vollständige Arbeitnehmerlaufbahn wird mit dem komprimierten Gewährungsbruch als Arbeitnehmer multipliziert, der man bekommt, indem man die Summe aller vollständigen (VZÄ) Arbeitstage und gleichgestellten Tage durch 312 teilt.

Sie haben als Arbeitnehmer und Selbständiger gearbeitet

Erfüllen Sie die 2/3-Bedingung nicht mit nur Ihrer Laufbahn als Arbeitnehmer, sondern haben Sie auch als Selbständiger gearbeitet?  Sie dürfen diese Zeit hinzuzählen, um in dieser Weise die Bedingungen der gemischten garantierten Mindestpension zu erfüllen.

Bei der garantierten Mindestpension für eine gemischte Laufbahn werden dieselben Kriterien und Berechnungsweisen wie für Arbeitnehmer benutzt.

Garantiertes Minimum Hinterbliebenenpension

Eine selbe Regelung besteht für die Hinterbliebenenpension, bei der die Laufbahn des verstorbenen Ehepartners bestimmte Kriterien erfüllen muss.

Eine selbe Regelung besteht für die Hinterbliebenenpension, bei der die Laufbahn des verstorbenen Ehepartners bestimmte Kriterien erfüllen muss.

Die zu gewährende Höchstbeträge des garantierten Minimums können Sie auf der Website des LPA konsultieren.