Zusatzrente

Außer der gesetzlichen Pension (1. Pfeiler) gibt es auch eine ergänzende Pension (2. Pfeiler). Diese ergänzende Pension kann man aufbauen, wenn man als Arbeitnehmer oder als Selbständiger beschäftigt ist.

Bietet der Arbeitgeber oder der Sektor einen ergänzenden Pensionsplan oder hat man als Selbständiger ein Zusatzabkommen geschlossen, dann kommt die ergänzende Pension zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Pension.

Um eine ergänzende Pension aufzubauen, sind Beiträge an einen Pensionsträger zu entrichten. Dies ist ein Versicherer oder Pensionsfonds. Eine ergänzende Pension bei einem Versicherer wird oft eine Gruppenversicherung genannt.

Die ergänzende Pension ist ein Zusatz zu Ihrer gesetzlichen Pension. Sie wird also meistens gezahlt, wenn man in Pension geht oder im Augenblick,  wenn man die gesetzlichen Pension aufnehmen könnte.

Oft vorsieht der ergänzenden Pensionsplan auch eine Deckung im Todesfall. In diesem Fall bekommt die engere Familie (zum Beispiel Ihr Partner oder Ihre Kinder) einen Betrag, wenn man vor der Pension stirbt.

Die Pensionsvorschriften bestimmen wie Ihre ergänzende Pension gezahlt wird. Der Pensionsträger kann den aufgebauten Betrag in einem Mal (einmaliges Kapital) oder zeitlich gestaffelt zahlen (zum Beispiel wie eine monatliche oder jährliche Zahlung und dies meistens so lange man am Leben ist).

Die aufgebaute ergänzende Pension kann man über die Online-Pensionsakte mypension.be einsehen.