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Ihre Pension beantragen
Ihre Alterspension beantragen
Ihre Alterspension dürfen Sie 1 Jahr vor dem gewünschten Einsetzungsdatum beantragen. Wenn Sie vorzeitig (zwischen 60 und 65 Jahren) in Pension gehen möchten, müssen Sie bestimmte Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen. Beamte finden hierzu weitere Informationen in der Broschüre ‘Alterspensionen im öffentlichen Dienst’.
Sind Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger und wollen Sie mit 65 Jahren in Pension gehen, dann müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Prüfung wird automatisch eingeleitet.
Als Beamter müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Nur wenn Sie MEDEX zufolge (Verwaltungsgesundheitsdienst) arbeitsunfähig sind, gewährt der FPD die Pension wegen Arbeitsunfähigkeit von Amts wegen.
Ihre Hinterbliebenenpension beantragen
Der Antrag auf eine Hinterbliebenenpension oder eine Übergangsleistung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod zu stellen. Sie beziehen die Pension ab dem 1. Tag des Monats nach dem Tod. Stellen Sie Ihren Antrag erst nach 12 Monaten, dann erhalten Sie die Hinterbliebenenpension erst ab dem 1. Tag des Monats nach dem Antrag.
Im Falle einer Übergangsleistung erhalten Sie diese während höchstens 24 Monate ab dem Datum des Todes, wenn es unterhaltsberechtigte Kinder gibt. Stellen Sie Ihren Antrag erst 12 Monate nach dem Tod, dann haben Sie nur Anspruch auf eine Leistung während der Tage, die Ihnen innerhalb dieser 24 Monate übrigbleiben.
Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn der Verstorbene schon pensioniert war als Selbständiger oder Arbeitnehmer. Der Antrag ist auch nicht nötig, wenn der Verstorbene über den FPD eine Alterspension bezog und Sie einer der folgenden Verwandten sind:
- der(die) verstorbene Ehepartner(in),
- der(die) ehemalige Ehepartner(in) und der einzig mögliche Begünstigte, oder
- eine Waise, die das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat und an die der Verstorbene keine(n) Ehepartner(in) oder ehemalige(n) Ehepartner(in) lässt.
Sind Sie der(die) ehemalige Ehepartner(in) und es gibt eine(n) hinterbliebene(n) Ehepartner(in), der(die) Anspruch auf die Hinterbliebenenpension hat, dann müssen Sie einen Antrag auf eine Hinterbliebenenpension stellen. Tun Sie dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod. Nach dieser Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Hinterbliebenenpension.
Ein Antrag reicht
Ein Antrag in einer bestimmten Regelung gilt auch für andere Pensionsarten. Ihr Antrag wird dadurch zwischen den verschiedenen Pensionsträgern weitergeleitet.
Wo und wie beantragen Sie Ihre Pension?
Wohnen Sie in Belgien, können Sie dies über:
- die Website www.pensionsantrag.be,
- die Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes,
- die Büros des FPD: In der Tour du Midi oder in einem Regionalbüro,
- die Pensionspunkte, oder
- während eines Sprechtags.
Wohnen Sie nicht in Belgien, sondern in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz, können Sie die Pension über den zuständigen Träger des Landes, in dem Sie wohnen, beantragen.
Wohnen Sie außerhalb des EWR oder der Schweiz, aber Sie haben in einem dieser Ländern gearbeitet, dann ist die belgische Pension beim zuständigen Träger des Landes des Europäischen Wirtschaftsraums in der Pensionsregelung, der Sie unterlagen, zu beantragen.
Wohnen Sie in einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, dann ist der Antrag auf eine belgische Pension beim zuständigen Träger dieses Landes zu stellen.
Wo und wie beantragen Sie als Beamter Ihre Pension?
Sie können Ihren Antrag stellen:
- bei Ihrem letzten öffentlichen Arbeitgeber, oder
- beim Träger, der Ihre Pension berechnet.
Dieser kann einen der vorgenannten Kontaktpunkte oder den FPD sein. Wird Ihre Pension vom FPD berechnet, können Sie Ihren Antrag unmittelbar beim FPD stellen:
- über das Formular ‚Pensionsantrag‘. Sie bekommen dieses Formular:
- in den Pensionspunkten;
- indem Sie die spezielle Nummer Pensionen 1765 (gebührenfrei) anrufen. Aus dem Ausland: +32 78 15 17 65 (gebührenpflichtig);
- indem Sie es unter der Rubrik ‚Formulare‘ auf der FPD-Website herunterladen.
Unterzeichnen Sie dieses Formular und übersenden Sie es per klassischen Post an die folgende Adresse:
- Föderaler Pensionsdienst – Kontaktzentrum
Tour du Midi
1060 Brüssel
- über die Website www.pensionsantrag.be.