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Pension
- Andere Pensionsvorteile
- Auswirkung einer Scheidung auf Ihre Pension
- Früher in Pension
- Gesetzliche Pension
- Ihre Rente als Arbeitnehmer
- Ihre Rente als Beamter
- Ihre Rente als Unabhängige
- In Pension und Anspruch auf Kindergeld
- In Pension und doch arbeiten
- Vorbereitung auf Ihre Pension
- Was passiert im Todesfall?
- Zusatzrente
Vorbereitung auf Ihre Pension
Normalerweise können Sie mit 65 Jahren in Pension gehen. Wenn Sie die Voraussetzungen in Bezug auf Alter und Laufbahn erfüllen und einer bestimmten Berufskategorie angehören, ist eine Frühpension möglich. Möchten Sie hierüber mehr Sicherheit? Fordern Sie dann eine Schätzung bei einer Pensionseinrichtung an.
Arbeitnehmer können den Aufbau ihrer Pensionsrechte stets über MyPension verfolgen. Ab 55 Jahren haben sie und Selbstständige die Möglichkeit, eine Simulation ihrer Pension zu beantragen, die ihre weiteren Karriereentscheidungen berücksichtigt. Beamte können die Simulation ab 57 Jahren beantragen.
Sie beantragen Ihre Ruhestandspension schlussendlich 1 Jahr vor dem gewünschten Anfangsdatum. Arbeitnehmer und Selbstständige, die bis zum 65. Lebensjahr warten, müssen nichts tun. Ihre Pensionseinrichtung wird ihr Dossier automatisch prüfen.