Vorteile für die Selbständigen

Neben Ihrer Pension als Selbständiger gibt es eine Reihe von Prämien und Zulagen in der Regelung für Selbständige, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben.

Sonderzulage

Die Sonderzulage ist ein Vorteil, der zusätzlich zur Pension für Selbständige gewährt wird.  Sie müssen keinen Antrag stellen, um die Zulage zu erhalten.  Die Sonderzulage wird jedes Jahr im Juli gezahlt. 

Pensionszulage

Die Pensionszulage ist ein Vorteil, der zusätzlich zur Pension für Selbständige gewährt wird.  Sie müssen keinen Antrag stellen, um die Zulage zu erhalten. Die Pensionszulage wird jedes Jahr im Juli gezahlt.

Vorsicht! Innerhalb einer Familie wird nur eine Pensionszulage gewährt.  Wenn Sie eine Pensionszulage erhalten, können Sie kein Wohlfahrtsgeld für Selbständige mehr erhalten. 

Wohlfahrtsgeld

Das Wohlfahrtsgeld ist ein Vorteil, der zusätzlich zur Pension für Selbständige gewährt wird. Sie müssen keinen Antrag stellen, um das Wohlfahrtsgeld zu erhalten. Das Wohlfahrtsgeld wird jedes Jahr im Mai gezahlt.

Vorsicht! Sie können kein Wohlfahrtsgeld für Selbständige mehr erhalten, wenn Sie bereits eine Pensionszulage erhalten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesen Vorteilen, den besonderen Bedingungen und den Beträgen finden Sie auf der Website des LISVS (auf Französisch).