Nichttätigkeitszeiten, die für die Pension gelten

Nichttätigkeitszeiten, die bei der Berechnung der Pension berücksichtigt werden

Gewisse Nichttätigkeitszeiten werden Tätigkeitszeiten gleichgestellt und werden bei der Berechnung der Pension berücksichtigt:

  • Krankheit und Invalidität;
  • Militärdienst;
  • Zeiten von Untersuchungshaft;
  • Zeiten von freiwilliger Unterbrechung Ihrer selbständigen Tätigkeit bei schwerer Krankheit Ihres Kindes oder um Kind oder Partner Palliativpflege zu leisten.

Folgende Zeiten werden bei der Berechnung der Pension nur dann berücksichtigt, wenn freiwillige Beiträge entrichtet werden:

  • Fortgesetzte Versicherung;
  • Studienzeiten.