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Pensionsbonus
Was ist ein Pensionsbonus? (Situation vor 2014)
Der Pensionsbonus ist eine Erhöhung der Pension von Arbeitnehmern, Selbständigen und Beamten, die ihre Laufbahn verlängern. Das System wurde 2004 für Arbeitnehmer und Selbständige eingeführt. 2014 und 2015 wurden die Regeln geändert. Seitdem haben auch Beamte Anspruch auf den Pensionsbonus.
Wer einen Pensionsbonus bis Ende 2014 erwarb, nach der alten Regelung, bezieht den Bonus weiter und kann noch einen Bonus ab 2014 in der neuen Regelung erwerben. Der Zeitraum, in dem man einen Pensionsbonus erwirbt, nennt man den Bezugszeitraum.
Arbeitnehmer und Beambte
In der alten Regelung fängt er an:
- frühestens ab 2006; und
- am 1. Januar des Jahres, in dem Sie das 62. Lebensjahr vollenden und weiter arbeiten; oder
- am 1. Januar des Jahres, in dem Sie das 44. Kalenderjahr Ihrer Laufbahn anfangen.
Der Bezugszeitraum endet:
- der letzte Tag des Monats, der dem Einsetzungsdatum Ihrer Pension vorangeht; und
- spätestens der letzte Tag des Monats Ihres 65. Geburtstages. Haben Sie in diesem Augenblick noch keinen Laufbahn von 45 Jahren, dann wird der Zeitraum bis den 31. Dezember des Jahres, in dem Sie 45 Laufbahnjahre nachweisen, verlängert.
Selbständige
In der alten Regelung fängt er an:
- frühestens ab 2006; und
- am 1. Januar des Jahres, in dem Sie das 62. Lebensjahr vollenden;
- am 1. Januar des Jahres, in dem Sie das 44. Kalenderjahr Ihrer Laufbahn anfangen.
Der Bezugszeitraum endet:
- der letzte Tag des Trimesters, der dem Einsetzungsdatum Ihrer Pension vorangeht;
- und spätestens der letzte Tag des Trimesters Ihres 65. Geburtstages.
Haben Sie in diesem Augenblick noch keinen Laufbahn von 45 Jahren, dann wird der Zeitraum bis den 31. Dezember des Jahres, in dem Sie 45 Laufbahnjahre nachweisen, verlängert.
Haben Sie Anspruch auf einen Pensionsbonus? (nach 2014)
Arbeitnehmer und Beamte
In der neuen Regelung fängt der Bezugszeitraum an:
- 1 Jahr nach dem Datum, an dem ein Arbeitnehmer die allgemeinen Bedingungen erfüllt, um vorzeitig in Alterspension zu gehen;
- frühestens ab 61 Jahre.
Wenn Sie nicht vorzeitig in Pension gehen können, fängt der Bezugszeitraum an:
- am ersten Tag, der dem Monat folgt, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden, und
- wenn Ihre Laufbahn mindestens aus 40 Kalenderjahren besteht.
Der Erwerb des Pensionsbonus endet am letzten Tag des Monats, der dem tatsächlichen Einsetzungsdatum Ihrer Pension vorangeht. Er endet also nicht mit 65.
Ab 2015 (Erlöschen der Regelung)
Ab 2015 verschwindet die Pensionsbonusregelung graduell.
Für Pensionen die frühestens am 1. Januar 2015 einsetzen wird der Pensionsbonus abgeschafft, aber die Regeln bleiben behalten für wen am 1. Dezember 2014:
- die Bedingungen für die vorzeitige Pension erfüllte;
- 65 Jahre alt war und an jenem Augenblick eine Laufbahn mit mindestens 40 Kalenderjahren gewöhnliche und hauptsächliche Beschäftigung hatte.
Der Pensionsbonus der früher aufgebaut wurde bleibt behalten.
Selbständige
Für Selbständige fängt der Bezugszeitraum an:
- frühestens am 1. Tag des 4. Quartals, der dem Quartal folgt, in dem Sie vorzeitig in Pension gehen können;
- spätestens am 1. Tag des Quartals, der dem Quartal folgt, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden. Sie müssen auch eine Laufbahn von 40 Jahren nachweisen.
Der Erwerb des Pensionsbonus endet am letzten Tag des Quartals, der dem tatsächlichen Einsetzungsdatum Ihrer Pension vorangeht.
Ab 2015 (Erlöschen der Regelung)
Der Pensionsbonus fällt weg, außer in den folgenden Fällen:
- Der Anspruch auf den Bonus gemäß der vorherigen Regelung wird behalten für diejenigen, die während der Referenzperiode, die für den Bonus gemäß der vorherigen Regelung relevant ist, Ansprüche aufgebaut haben.
- Der Anspruch auf den Bonus gemäß der neuen Regelung wird behalten für diejenigen, die:
- während der Referenzperiode, die für den Bonus gemäß der neuen Regelung relevant ist, begonnen haben Ansprüche aufzubauen,
- vor dem 1. Dezember 2014 eine vorgezogene Pension beanspruchen können,
- vor dem 1. Dezember 2014 65 Jahre alt sind und 40 Kalenderjahre nachweisen.
Sie sind Arbeitnehmer. Auf welchen Betrag haben Sie Anspruch?
Pro Vollzeittag tatsächlicher Beschäftigung während des Bezugszeitraums erhalten Sie einen Bonus von 2,4868 € brutto pro Jahr (Index 147,31 am 01.03.2020) in der alten Regelung.
Ab 2014 wird der Betrag jährlich nach folgendem Schema erhöht:
Aufschub Einsetzungsdatum Pension in Monaten | Betrag pro Tag (Index 147,31) |
---|---|
1 - 12 |
Kein Bonus |
13 - 24 |
1,6236 € |
25 - 36 |
1,8401 € |
37 - 48 |
2,0566 € |
49 - 60 |
2,2730 € |
61 - 72 |
2,4895 € |
Mehr als 72 Monate |
2,7060 € |
Der Bonus wird nur ausgezahlt sobald Sie Ihre persönliche Pension beziehen. Er wird gemeinsam mit Ihrer Pension auf dieselbe Art und Weise besteuert.
Sie sind Beamter. Auf welchen Betrag haben Sie Anspruch?
Pro Tag tatsächlicher Beschäftigung während des Bezugszeitraums erhalten Sie einen Bonus nach folgendem Schema:
Bezugszeitraum | Betrag pro Tag (Index im März 2020 ) |
---|---|
Während den ersten 12 Monate |
1,9483 € |
13. – 24. Monat |
2,2081 € |
25. – 36. Monat |
2,4680 € |
37. – 48. Monat |
2,7278 € |
49. – 60. Monat |
2,9876 € |
Nach dem 60. Monat |
3,2473 € |
Der Bonus wird nur ausgezahlt sobald Sie Ihre persönliche Pension beziehen. Er wird gemeinsam mit Ihrer Pension auf dieselbe Art und Weise besteuert.
Sie sind Selbständiger. Auf welchen Betrag haben Sie Anspruch?
Die Berechnung des Pensionsbonus berücksichtigt jedes Quartal innerhalb des Bezugszeitraums, in dem Sie als Selbständiger gearbeitet haben und für den Sie Sozialbeiträge gezahlt haben, die zu einem Anspruch auf Pension berechtigen.
Im Zeitraum vor dem 31. Dezember 2013 liegt der Bonus auf 179,20 € pro Quartal. Ab dem 1. Januar 2014 unterscheidet sich der Betrag des Bonus nach der Anzahl von Quartalen innerhalb des Bezugszeitraums.
Während der ersten 4 Quartale des Bezugszeitraums beläuft sich der Bonus auf 117,00 € brutto pro Quartal. Alle 4 folgenden Quartale wird er mit 15,60 € erhöht werden. Ab dem 21. gearbeiteten Quartal beläuft der Höchstbetrag sich auf 195,00 €. Der Betrag wird an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Quartale | Betrag |
---|---|
1. bis 4. |
117 € |
5. bis 8. |
132,60 € |
9. bis 12. |
148,20 € |
13. bis 16. |
163,80 € |
17. bis 20. |
179,40 € |
ab 21. |
195,00 € |
Der Bonus wird nur ausgezahlt sobald Sie Ihre persönliche Pension beziehen. Er wird gemeinsam mit Ihrer Pension auf dieselbe Art und Weise besteuert.
Maßnahmen Regierung Michel 1
Das Regierungsabkommen vom 9. Oktober 2014 vorsieht die Beseitigung des Pensionsbonus in den drei Regelungen. Dies sollte ab 2015 einsetzen, für wen in diesem Augenblick noch keinen Pensionsbonus erwarb. Die Gesetzgebung dazu wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.