Pensioniert nach einer Berufskrankheit

Pension und Berufskrankheit

Sobald Sie pensioniert sind, wird Ihre Entschädigung der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit begrenzt.

Sie haben im Privatsektor gearbeitet

Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension beziehen, wird Ihre Berufskrankheitsentschädigung begrenzt. Ein Pensionierter bekommt nur noch einen monatlichen Pauschalbetrag pro Prozent Arbeitsunfähigkeit.

  • Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit zwischen 1 und 9 % liegt, beläuft sich der Betrag auf 7,7289 € x % Arbeitsunfähigkeit.
  • Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit zwischen 10 und 35 % liegt, beläuft sich der Betrag auf 11,2576 € x % Arbeitsunfähigkeit.
  • Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit zwischen 36 und 65 % liegt, beläuft sich der Betrag auf 14,9986 € x % Arbeitsunfähigkeit.
  • Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit zwischen 66 und 100 % liegt, beläuft sich der Betrag auf 19,0371 € x % Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel:
Wenn Sie zu 40 % arbeitsunfähig sind, beträgt Ihre monatliche Entschädigung 14,9986 € x 40 = 599,95 €.

Sie sind ehemaliger Bergarbeiter

Ehemalige Bergarbeiter, die wegen ihrer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten konnten oder eine andere Stelle im Tagebau suchen mussten, haben immer Recht auf den Pauschalbetrag der höchsten Kategorie (also der Betrag für einen Arbeitsunfähigkeitsgrad zwischen 66 und 100 %), auch wenn der Grad ihrer Arbeitsunfähigkeit unter 66 % liegt.

Sie sind ehemaliger Arbeitnehmer einer Gemeinde- oder Provinzialverwaltung

Mitglieder des Personals von Provinzen und Gemeinden können ihre Berufskrankheitsentschädigung behalten, aber der Gesamtbetrag dieser Entschädigung und der Pension des öffentlichen Sektors darf nie den Betrag des letzten Lohns überschreiten.