Ergänzende Pension für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann allen Mitarbeitern, einer Gruppe von Arbeitnehmern (kollektive Pensionsvereinbarung) oder unter bestimmten Bedingungen einem spezifischen Arbeitnehmer (individuelle Pensionsvereinbarung) eine ergänzende Pension anbieten. Er erstellt einen Pensionsplan. Der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet.

Manchmal ist es nicht der Arbeitgeber, sondern der Betriebssektor, der den ergänzenden Pensionsplan erstellt. Im Prinzip sind dann alle Arbeitgeber innerhalb des Beschäftigungszweiges verpflichtet, an diesem sektoralen Pensionsplan teilzunehmen. So gibt es zum Beispiel sektorale Pensionspläne im Bausektor, in der Nahrungsmittelindustrie, in der industriellen Chemie, im nichtkommerziellen Sektor, ...

Die Pensionsvorschriften bestimmen die Spielregeln für alle beteiligten Parteien des Pensionsplans.

Meistens zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für die ergänzende Pension seiner Arbeitnehmer, aber manchmal muss auch der Arbeitnehmer selbst zahlen oder mitzahlen.