Die Pensionsberechnung als Arbeitnehmer

Wie wird die Arbeitnehmerpension berechnet?

Ihre jährliche Gesamtpension ist die Summe der Pensionsbeträge jedes Laufbahnjahres. Jedes Kalenderjahr aus Ihrer Laufbahn führt zu einem bestimmten Pensionsanteil nach der Formel:

Neu bewerteter Gesamtlohn / 45 x 60% (Alleinstehender) oder 75% (Familie).

Der Gesamtlohn kann neben den tatsächlichen bezogenen Löhnen auch aus pauschalen oder fiktiven Löhnen bestehen, die für Zeiten der Inaktivität benutzt werden.

Der Gesamtlohn kann auch auf einen garantierten Mindestlohn begrenzt oder erhöht werden, wenn Sie mindestens eine Laufbahn von 15 Kalenderjahren haben, mit jedem eine Intensität von 1/3.

Für einen gewöhnlichen Arbeitnehmer besteht eine vollständige Laufbahn aus 45 Jahren, deshalb der Nenner 1/45. Bei Sonderberufskategorien, wie Bergarbeiter, Flugpersonal oder Seefahrer, werden andere Berechnungsnenner angewandt.

Garantierte Mindestpension

Wenn das Endergebnis einer Pensionsberechnung aufgrund der Löhne einen Betrag einbringt, der geringer ist als das garantierte Minimum, kann der Betrag unter bestimmten Bedingungen auf das garantierte Minimum im Verhältnis zur Dauer der Laufbahn erhöht werden.