Tod eines pensionierten Beamten

Was tun im Falle des Todes eines pensionierten Beamten?

Wenn ein pensionierter Beamter verstirbt, müssen Sie umgehend den Auszahlungsdienst des PdöD benachrichtigen.

FPD – Auszahlungsdienst
Tour du Midi - 1060 Brüssel
ccpay@pensionsdienst.fgov.be
Tel.: 1765 + Durchwahl 6153

Falls die Pension per Zirkularscheck ausgezahlt wurde und der verstorbene Beamte den letzten Zirkularscheck nicht mehr eingelöst hat, so ist dieser an den Auszahlungsdienst zurückzusenden. Dem hinterbliebenen Ehepartner, den Erben oder sonstigen Personen, die die Bestattungskosten auf sich nehmen, wird eine Vergütung der Bestattungskosten gewährt.

Als hinterbliebener Ehepartner, geschiedener Ehepartner oder Waise haben Sie unter gewissen Umständen einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre Hinterbliebenenpensionen im öffentlichen Dienst (auf Französisch).