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Pension
- Andere Pensionsvorteile
- Auswirkung einer Scheidung auf Ihre Pension
- Früher in Pension
- Gesetzliche Pension
- Ihre Rente als Arbeitnehmer
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- In Pension und Anspruch auf Kindergeld
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- Was passiert im Todesfall?
- Zusatzrente
Gesetzliche Pension
Die meisten Menschen fallen bei ihrer Pensionierung auf eine Ruhestandspension zurück. Diese Summe wird auf Basis der eigenen Laufbahn berechnet. Ihre Pensionseinrichtung prüft dann die Dauer Ihrer Laufbahn, Ihr Einkommen, Ihren Laufbahnbruch und die gleichgestellten Zeiten der Inaktivität. Bei Beamten berücksichtigt man lediglich die letzten 10 Jahre im Staatsdienst.
Wenn Ihr Ehepartner stirbt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension. Eine Hinterbliebenenpension wird auf die Laufbahn des verstorbenen Ehepartners basiert. Wenn der Verstorbene eine gemengte Laufbahn hatte, werden die Pensionsansprüche innerhalb jedes Status zusammengefasst. Wer zu jung ist für eine Hinterbliebenenpension, hat maximal 24 Monate Anspruch auf eine Übergangsbeihilfe.
Auch wenn Sie geschieden sind, können Sie Anspruch auf einen Teil der Ruhestandspension des Ex-Ehepartners erheben. Bei einer faktischen Trennung geht es um die Hälfte des Familienbetrags des Ehegatten.