- ONEM - RVA
- ONEM - RVA lead
- ONEM - RVA
- ONEM - RVA lead
Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag/Frühpension
Für wen ist es?
Damit ein Anspruch auf das sogenannte System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag entstehen kann (SAB), muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zuerst kündigen.
Der Betriebszuschlag wird auf der Grundlage eines kollektiven Arbeitsabkommens (KAA) gewährt. Außerdem müssen Sie die Alters-, und Betriebszugehörigkeitsbedingungen erfüllen und so lange wie nötig, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben zu können, gearbeitet haben (nämlich mindestens 624 Arbeitstage als Arbeitnehmer innerhalb der letzten 42 Monate).
Ihre Arbeitslosenunterstützung wird 60% Ihrer letzten nach oben begrenzten Bruttoentlohnung betragen. Der gesetzliche Mindestbetrag des Betriebszuschlags entspricht der Hälfte der Differenz zwischen der Referenznettoentlohnung und dem Arbeitslosengeld.
Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag gelegentlich arbeiten, verlieren Sie eine tägliche Unterstützung je gearbeiteten Tag. Sie dürfen nach Maßgabe bestimmter Einschränkungen eine nebenberufliche Tätigkeit behalten. Die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit und die SAB-Leistungen dürfen dann unter Umständen gleichzeitig bezogen werden. Sie dürfen auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, wenn Sie die Genehmigung des LfA eingeholt haben.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?
Wenn Sie die Arbeit in Vollzeit oder Teilzeit wieder aufnehmen, können Sie anschließend auf Ihren vorherigen Anspruch zurückgreifen, unabhängig davon, wie lange der Leistungsbezug unterbrochen wurde. Außerdem wird der Betriebszuschlag parallel zu Ihrem neuen Berufseinkommen fortgezahlt.