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Pension nach Ehescheidung : Selbständige
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Pension als geschiedener Ehepartner
- Sie müssen das gesetzliche Alter von 65 Jahren erreicht haben.
- Sie können jedoch eine Pension als geschiedener Ehepartner vor dem gesetzlichen Alter und frühestens ab 60 Jahren beziehen, wenn Sie eine vorgezogene Pension in einer anderen belgischen Pensionsregelung beziehen.
- Die Scheidung muss im Personenstandsregister eingetragen sein.
- Sie haben die elterliche Gewalt nicht verloren.
- Sie sind nicht verurteilt worden, weil Sie Ihrem Partner nach dem Leben getrachtet haben.
- Sie beziehen keine Hinterbliebenenpension aus einer früheren Ehe.
- Sie sind nicht wiederverheiratet.
Laufbahnjahre, die berücksichtigt werden
In der Regelung für die Selbständigen haben Sie Anspruch auf eine Pension als geschiedener Ehepartner für jedes gültige Jahr, in dem Ihr Ex-Ehepartner während der Ehe eine selbständige Berufslaufbahn ausgeübt hat.
Ein Jahr wird nur dann für die Berechnung der Pension berücksichtigt, wenn Ihr Ex-Ehepartner bei seiner Sozialversicherungskasse pensionsbegründende Sozialbeiträge als Selbständiger gezahlt hat.
Jedes Jahr wird berücksichtigt, auch wenn Sie für dasselbe Jahr eine eigene Alterspension als Selbständiger erhalten. Insgesamt dürfen Ihre eigenen Pensionen jedoch nicht mehr als eine vollständige Laufbahn (45 Jahre) umfassen. Im Falle der Überschreitung werden die am wenigsten vorteilhaften Jahre der Pension als geschiedener Ehepartner bei der Berechnung des Pensionsbetrags nicht berücksichtigt.