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Sonstige Vergünstigungen der Pension: Beamte
Ruhestandspension und Urlaubsgeld
Wenn Sie eine Ruhestandspension beziehen, können Sie, ab dem Alter von 60 Jahren und unter bestimmten Bedingungen, einmal jährlich (im Mai) Urlaubsgeld beziehen.
Der Bruttogesamtbetrag Ihrer Pension darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Sie können unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Zulage zum Urlaubsgeld beanspruchen, wenn Sie am 1. Mai des Jahres, in dem die zusätzliche Zulage fällig ist, einen garantierten Mindestzuschuss beziehen.
Das Urlaubsgeld und die zusätzliche Zulage zum Urlaubsgeld werden automatisch ausgezahlt. Sie brauchen keinen Antrag einzureichen.
Betrag des Urlaubsgeldes bei Ruhestandspensionen
Der Betrag des normalen Urlaubsgelds und der Betrag des zusätzlichen Urlaubsgelds richtet sich danach, ob der Pensionierte alleinstehend oder verheiratet ist. Der Gesamtbetrag des normalen Urlaubsgelds und des zusätzlichen Urlaubsgelds darf den Betrag der im Laufe des Monats Mai des betreffenden Jahres ausgezahlten Pension nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Ruhestandspensionen im öffentlichen Dienst (auf Französisch).
Hinterbliebenenpension und Urlaubsgeld
Wenn Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einmal jährlich (im Mai) Urlaubsgeld beziehen. Der Bruttogesamtbetrag Ihrer Pension darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Sie können unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Zulage zum Urlaubsgeld beanspruchen, wenn Sie am 1. Mai des Jahres, in dem die zusätzliche Zulage fällig ist, einen garantierten Mindestzuschuss beziehen.
Das Urlaubsgeld und die zusätzliche Zulage zum Urlaubsgeld werden automatisch ausgezahlt. Sie brauchen keinen Antrag einzureichen.
Betrag des Urlaubsgeldes bei Hinterbliebenenpensionen
Der Betrag des normalen Urlaubsgeldes und der Betrag des zusätzlichen Urlaubsgeldes sind feste Beträge. Der Gesamtbetrag des normalen Urlaubsgelds und des zusätzlichen Urlaubsgelds darf den Betrag der im Laufe des Monats Mai des betreffenden Jahres ausgezahlten Pension nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Hinterbliebenenpensionen im öffentlichen Dienst (auf Französisch.