Andere Vorteile neben der Arbeitnehmerpension

Was?

Neben der gesetzlichen Arbeitnehmerpension haben Sie eventuell Anspruch auf Urlaubsgeld oder eine Rente.

Wenn Sie als Bergarbeiter gearbeitet haben, besteht auch noch eine Heizungszulage

Das Urlaubsgeld

Gemeinsam mit Ihrer Arbeitnehmerpension für den Monat Mai haben Sie jedes Jahr Anspruch auf Urlaubsgeld.

Im ersten Jahr Ihrer Pensionierung haben Sie nur Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn:

  • Sie im vorgehenden Jahr nicht mehr berufstätig waren, oder
  • Sie sich in einer gleichgestellten Zeit befanden.

Betrag des Urlaubgeldes

Zu gewährende Höchstbeträge im Mai 2020
Index Pension ‚Haushaltsatz’ Pension ‚Alleinstehendensatz‘ oder Hinterbliebenenpension

144,42

1 058,99 Euro

847,19 Euro

Der Betrag des Urlaubsgeldes wird jedoch auf den Betrag Ihrer Arbeitnehmerpension begrenzt. Auf das Urlaubsgeld ist ein bestimmter Prozentsatz für den Berufssteuervorabzug zu entrichten. Dieser hängt von Ihrem steuerpflichtigen Gesamteinkommen ab.

Renten

Wenn Sie vor 1968 als Angestellter gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rente. Dieser Vorteil stützt sich auf das frühere verpflichtete Kapitalisierungssystem, das es jetzt nicht mehr gibt. Die Renten, die jetzt noch gewährt werden, werden immer in Form eines einmaligen Kapitals ausgezahlt.

Die Heizungszulage

Wer eine Mindestanzahl von Jahren als Bergarbeiter gearbeitet hat, bekommt eine Heizungszulage von 30,51 Euro (zum Index 136,09 am 01.12.2012) für jedes Beschäftigungsjahr (1/30.) im Steinkohlenbergbau und dies für höchstens 30 Jahre.