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Einkommensgarantie für Betagte
Was und für wen?
Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) ist eine Leistung für Personen über 65 Jahre, die über keine ausreichenden Finanzmittel verfügen.
Der Erhalt der EGB ist an Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsbedingungen geknüpft. Die Höhe hängt von Ihrer familiären Situation und den Existenzmitteln ab.
Staatsangehörigkeitsbedingungen
Sie sind:
- Belgier,
- europäischer Staatsbürger,
- Staatsangehöriger eines Landes, mit dem Belgien ein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat, oder
- als Flüchtling oder Staatenloser anerkannt oder Sie genießen den subsidiären Schutzstatus.
Außerdem haben Sie Anspruch auf eine belgische Pension aufgrund mindestens eines vollständigen Laufbahnjahres.
Aufenthaltsbedingungen
Sie müssen Ihren Hauptwohnort in Belgien haben. Wenn Sie dies im Voraus mitteilen, dürfen Sie sich pro Kalenderjahr wohl höchstens 29 ggf. aufeinander folgende Tage im Ausland aufhalten.
Dauert Ihr Aufenthalt länger, wird die Zahlung für jeden Kalendermonat, während dessen Sie sich nicht ununterbrochen in Belgien aufhalten, ausgesetzt (ab dem Monat der Überschreitung).
Halten Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland auf, wird Ihre EGB endgültig ausgesetzt. Bei Ihrer Rückkehr nach Belgien, müssen Sie also einen neuen Antrag stellen. Dies führt zu einer neuen Überprüfung Ihrer Existenzmittel.
Es sei denn, dass Sie älter sind als 80 Jahre oder Sie halten sich in einem Alten- oder Pflegeheim auf, dann wird Ihre Anwesenheit in Belgien anhand einer Aufenthaltsbescheinigung überprüft. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie sich innerhalb von 35 Tagen persönlich bei Ihrer Gemeindeverwaltung melden.
Berechnung der EGB
Die Höhe der EGB hängt von Ihrer familiären Situation und den Existenzmitteln ab. Ein (erhöhter) Grundbetrag wird mit Existenzmitteln und Pensionen, auf die eine Befreiung angewandt wird, verringert. Gegebenenfalls wird das Ergebnis durch die Anzahl von Personen in der Familie geteilt. Was übrigbleibt, ist dann Ihre persönliche EGB.
Der erhöhte Grundbetrag wird angewandt, wenn Sie:
- alleine wohnen;
- nur zusammenleben mit:
- Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie wie (Groß)Eltern;
- eigenen (Enkel)Kindern (minder- oder volljährig) mit Familienbeihilfen;
- sich in einem Alten- oder Pflegeheim aufhalten.
Das Verfahren umfasst eine gründliche Überprüfung der Existenzmittel.
Wird berücksichtigt:
- 90% Ihrer Pensionen (ggf. der Pensionsbonus),
- Berufliche Einkünfte befreit für 5 000 Euro,
- Immobilien: auf der Grundlage des Katastereinkommens oder des Verkaufswertes, und
- Geld und Wertpapiere.
Wird nicht berücksichtigt:
- Unterstützung von ÖSHZ und Wohlfahrtseinrichtungen,
- Unterhaltsgelder zwischen Verwandten oder zwischen Ehepartnern als Zahler,
- Beihilfen für Personen mit Behinderung,
- Zulagen für Aufnahmefamilien, und
- Kriegsrenten.
Monatlicher Höchstbeträge
Datum | Index | Grundbetrag | Erhöhter Grundbetrag |
01.03.2020 | 147,31 | 769,61 EURO | 1 154,41 EURO |