Befreiung vom Sanierungsbeitrag in Ihrer Wasserrechnung

Was und für wen?

Personen, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten, müssen den Sanierungsbeitrag oder die Wasserreinigungsgebühr nicht bezahlen.

Bedingungen?

Die Maßnahme besteht nur in Flandern.

Die Zielgruppe sind Personen mit Behinderung, welche:

  • die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens erhalten;
  • die Eingliederungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen über diese Beihilfen finden Sie unter der Rubrik Beihilfen auf der Website für Personen mit Behinderung.

Wie beantrage ich diese Befreiung?

Stellen Sie einen Antrag bei der Vlaamse Milieumaatschappij (Flämischen Umweltgesellschaft) bzw. Ihrer lokalen Wassergesellschaft. Ihre Angaben finden Sie auf Ihrer Wasserrechnung. Sie können sie auch beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde erhalten. Um eine Befreiung von der Wasserreinigungsgebühr beanspruchen zu können, müssen Sie von der GD Personen mit Behinderung anerkannt sein und eine Beihilfe erhalten.

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Sie müssen dem zuständigen Dienst selbst keine Bescheinigung übermitteln. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Beihilfe erhalten.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt? 

Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wenn Sie eine Befreiung auf der Wasserrechnung beanspruchen, übermitteln wir der zuständigen Instanz (Vlaamse Milieumaatschappij (VMM) - der Flämischen Umweltgesellschaft) die Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln.