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Kinder
Jedes Kind mit einer Behinderung hat bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf extra Kindergeld, zusätzlich zum gewöhnlichen Kindergeld.
Ist das Kind zwischen 21 und 25 Jahre alt? Dann hat es lediglich Anspruch auf das gewöhnliche Kindergeld, wenn es noch studiert oder als junger Arbeitssuchender eingetragen ist.
Auch die Kinder einer Person mit einer Behinderung kommen für ein zusätzliches Kindergeld in Frage. Die Summe wird auf ihre Familiensituation und das gesamte Familieneinkommen abgestimmt.
Weitere Informationen finden Sie auf der website GD Personen mit Behinderung