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An die Arbeit
Erhalten Sie eine Beihilfe aufgrund Ihrer Behinderung und möchten Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiwilliger zu arbeiten beginnen? Das ist möglich. Wenn Sie Arbeitnehmer werden, müssen Sie dies nicht einmal melden. Wer sich selbstständig macht, muss dies wohl innerhalb von 3 Monaten an die GD Personen mit Behinderung oder bei seiner Gemeinde melden.
Berücksichtigen Sie, dass eine Änderung Ihres Familieneinkommens eine Änderung der Ersatzeinkommen- und Integrationsbeihilfe verursachen kann. Am Ende des Jahres wird man Ihre Beihilfe revidieren, wenn Ihr Einkommen um mindestens 20 % gestiegen oder gesunken ist. Wenn Ihr jährliches Familieneinkommen stark steigt, müssen Sie dies innerhalb von 3 Monaten melden.