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Rollstühle, Motorroller und orthopädische Dreiräder
Gibt es eine Beihilfe für meinen Rollstuhl, Motorroller für körperlich beeinträchtigte Personen oder mein orthopädisches Dreirad?
Ihre Krankenkasse leistet Beihilfe zu verschiedenen Typen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfsmitteln (Motorrollern für körperlich beeinträchtigte Personen, Gehhilfen, orthopädischen Dreirädern, Stehsystemen). Ihr Alter bestimmt, um welche Typen es sich handelt.
Achtung: Ihre Krankenkasse leistet erst Beihilfe wenn:
- der Rollstuhl oder das andere Mobilitätshilfsmittel auf der Liste der erstattungsfähigen (auf französisch) Hilfsmittel eingetragen ist,
- ein anerkannter Bandagist den Rollstuhl oder das andere Mobilitätshilfsmittel verabreicht hat, oder
- Sie den spezifischen Bedingungen, die für einen bestimmten Typ von Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfsmittel festgelegt worden sind, entsprechen. Ihr Arzt kann Ihnen darüber weiter informieren.