- INAMI - RIZIV
- INAMI - RIZIV lead
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Beihilfen und Zuschüsse
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnem
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation
Rehabilitation
Eigenanteil wenn das Rehabilitationszentrum ein LIKIV-Abkommen hat
Wen Sie in einem Zentrum, das ein sogenanntes ‘Rehabilitationsabkommen’ mit dem LIKIV geschlossen hat, gepflegt werden, werden Sie gewöhnlich dafür einen Eigenanteil zahlen müssen.
Der Betrag des Eigenanteils unterliegt zwei Faktoren:
- die Pflege ist ambulant (Sie verbringen nicht die Nacht im Zentrum) oder stationär (Sie verbringen die Nacht im Zentrum), und
- Sie haben Recht, bzw. kein Recht auf die erhöhte Beteiligung für Ihre Gesundheitspflege.
Achtung: In bestimmten Rehabilitationssektoren gibt es aber kein Eigenanteil.