- INAMI - RIZIV
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Beihilfen und Zuschüsse
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnem
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation
Invaliditätsentschädigung von der Krankenkasse als Selbständige
Habe ich als Selbständige(r) Recht auf eine Invaliditätsentschädigung von der Krankenkasse?
Sind Sie als Selbständige(r) als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie vielleicht Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse legt die Entschädigung gemäss bestimmten Regeln fest und zahlt sie Ihnen.
Die Entschädigung ist ein Pauschalbetrag. Sie wird pro Tag in einer Sechstagewocheregelung berechnet:
- per dag,
- in een 6-dagenstelsel: dass heisst, dass Sie nicht nur vom Montag bis zum Freitag eine Entschädigung bekommen sondern auch für den Samstag (6 'Entschädigungstage’).