- SPFSS - FODSZ
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Beihilfen und Zuschüsse
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnem
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation
Eingliederungsbeihilfe
Was und für wen?
Die Eingliederungsbeihilfe wird Personen mit Behinderung gewährt, denen wegen ihrer beeinträchtigten Selbständigkeit zusätzliche Kosten entstehen. Eine Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit bedeutet, dass Ihnen Ihre Behinderung die Durchführung von alltäglichen Aktivitäten erschweren kann.
Bedingungen?
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können die Beihilfe beantragen ab dem Monat, in dem Sie 17 Jahre alt werden.
- Sie müssen im Bevölkerungsregister eingetragen sein.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Belgien haben und tatsächlich dort wohnen.
- Ihre Behinderung muss vom Arzt der GD Personen mit Behinderung anerkannt werden.
- Sie müssen eine Mindestzahl von 7 Punkten auf der Selbständigkeitsskala haben.
Ausnahmen: Von diesen Bedingungen gibt es verschiedene Ausnahmen.
Wie selbständig bin ich?
Um eine Beihilfe beanspruchen zu können, muss Ihre Behinderung zunächst von einem Arzt anerkannt sein. Für die Eingliederungsbeihilfe berücksichtigt er den Einfluss Ihrer Behinderung auf Ihre alltäglichen Aktivitäten (Selbständigkeit). Anhand des Simulationstools „Habe ich Anspruch auf eine Leistung “ auf My Handicap schätzen Sie selbst die Schwierigkeiten ein, die Sie beim täglichen Leben haben können Sie Ihren Selbständigkeitsgrad selbst bewerten.
Befristet oder unbefristet?
Der Arzt kann entscheiden, Ihre Behinderung nur für einen bestimmten Zeitraum anzuerkennen, wenn er der Meinung ist, dass sich Ihre medizinische Situation noch verbessern wird. Wenn Ihr medizinischer Zustand stabil ist, wird er entscheiden, dass Ihre Behinderung unbefristet anerkannt werden kann.
Oft haben Änderungen Ihrer Situation Auswirkungen auf Ihre Beihilfe(n). Daher ist es wichtig, Änderungen rechtzeitig zu melden! Lesen Sie bitte die Rubrik auf der Website Personen mit Behinderung.
Wie beantrage ich die Beihilfe?
Sie können die Beihilfe beantragen ab dem Monat, in dem Sie 17 Jahre alt werden.
Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.
Was passiert weiter?
Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung per Brief mit.
Brauchen Sie Hilfe?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.
Welche Summe bekomme ich?
Wenn Ihres Einkommen (Einkommen aus Arbeit, Ersatzeinkommen, andere Einkommen) eine bestimmte Summe überschreitet, wird Ihre Beihilfe niedriger sein als die Höchstsumme der Beihilfe. Nur das steuerpflichtige Einkommen wird berücksichtigt.
Anhand des Simulationstools (.xls auf Französisch) können Sie selbst einschätzen, auf welche Summe Sie möglicherweise Anspruch haben.
Wenn Sie die Gesetzgebung nicht gut genug kennen, ist es jedoch nicht so einfach, die Simulation selbst durchzuführen. Nehmen Sie daher bitte Kontakt mit den Sozialarbeitern Ihrer Stadt, Gemeinde, des ÖSHZ oder der Krankenkasse auf. Sie können Ihnen dabei helfen. Oder nehmen Sie Kontakt mit den Sozialassistenten der GD Personen mit Behinderung auf.