Arbeitsunfähigkeitsentschädigung der Krankenkasse für Arbeitnehmer

Habe ich Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung?

Sind Sie Arbeitnehmer/Arbeitsloser und als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse zahlt die Entschädigung und berechnet sie:

  • nach bestimmten Regeln,
  • pro Tag, 
  • in einem 6-Tagesystem: dies bedeutet, dass Sie nicht nur für Montag bis Freitag eine Entschädigung erhalten, sondern auch für den Samstag (6 ‘Entschädigungstage’).

Es gibt Mindest- und Höchstbeträge.