Ermäßigung öffentliche Verkehrsmittel

Was und für wen?

Zielgruppe dieser Maßnahme sind blinde und sehbehinderte Personen. Inhaber dieser Karte können mit ihrem Blindenhund kostenlos mit dem Zug, dem Bus, der Straßenbahn und der U-Bahn reisen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie sind blind oder sehbehindert, mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 90 % nach einer Augenerkrankung.

Daneben gibt es auch eine kostenlose Karte für den Begleiter einer blinden oder sehbehinderten Person (siehe auch: 121 Kostenlose Begleiterkarte öffentliche Verkehrsmittel).

Zeitraum

Im Prinzip ist die Ermäßigungskarte lebenslang gültig. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wie beantrage ich die Ermäßigungskarte?

Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit gewährt diese Maßnahme und stellt die Ermäßigungskarte aus. 

Haben wir Sie bereits als vollständig blinde Person anerkannt?

Sie können die Karte über das Kontaktformular auf der Website Personen mit Behinderung oder unter der 0800-Nummer beantragen.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung per Brief mit. Wir stellen Ihnen die Ermäßigungskarte per Post aus.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Sie können sich auch an einen Blinden- bzw. Sehbehindertenverband wenden.Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.