Invalidität und Behinderung
Die öffentliche Behörde und Sozialversicherungsträger versuchen, Invaliden und Personen mit Behinderung möglichst viel zu unterstützen. Sie beanspruchen eine ganze Reihe finanzieller und sozialer Maßnahmen.
Sie werden vom LIKIV als Invalide betrachtet, wenn Sie wegen Körperschäden länger als 1. Jahr arbeitsunfähig sind. Es sieht eine Kostenerstattung für u.a. Prothesen, Implantate und Rollstühle vor. Dank einer Entschädigungsversicherung haben Sie auch Recht auf ein Einkommen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Die breitere Gruppe von Personen mit Behinderung umfasst alle Personen mit einer körperlichen, geistigen, psychischen oder sozialen Behinderung. Mit spezifischen Maßnahmen versucht die öffentliche Behörde die Auswirkungen der Behinderung möglichst gering zu halten. Beispielsweise seien die Ermäßigung der Steuer der natürlichen Person und des Immobiliensteuervorabzugs, und der soziale Telefontarif genannt.
Personen, die wegen ihrer Behinderung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, oder die sehr auf die Hilfe einer Drittperson angewiesen sind, haben außerdem Anspruch auf spezifische finanzielle Beihilfen. Diese können Sie beim FÖD Soziale Sicherheit beantragen. Der FÖD gewährt die Beihilfen aufgrund der Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung Ihrer Behinderung.