Statuten nationaler Anerkennung
Was und für wen?
Bürger, die während des Krieges 1940-1945 patriotische Verdienste verliehen haben, oder die wegen Kriegsereignisse behindert sind, können für ein Statut nationaler Anerkennung in Betracht kommen.
Auf der Website für Kriegsopfer finden Sie einen Überblick (auf Niederländisch) über die Statuten. Bestimmte Statuten bieten Vorteile (auf Niederländisch).
Bedingungen?
Zielgruppe des Statuts nationaler Anerkennung sind Bürger:
- die während des Krieges 1940 - 1945 patriotische Verdienste verliehen haben; oder
- die wegen Kriegsereignisse behindert sind.
Wie beantrage ich dieses Statut?
Sie können das Statut nationaler Anerkennung ohne zeitliche Begrenzung beantragen (den Statuten R.Z.B.H. und Verstecktes jüdisches Kind ausgenommen).
Zu diesem Zweck senden Sie einen von Ihnen selbst unterzeichneten Einschreibebrief, mit Belegen, an folgende Adresse:
Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
Generaldirektion Kriegsopfer
Dienst der Pensionen
Square de l'Aviation, 31
1070 Brüssel
Tel.: 02 528 91 00
Fax: 02 528 91 22
E-Mail: Statuts@minsoc.fed.be